Für Tageseltern
- //Wie werde ich Tagesmutter/Tagesvater?
- //Wie kann ich mich fortbilden?
- //Wie erfolgt die Vermittlung von Kindern?
- //Was beinhaltet der Betreuungsvertrag?
- //Welche Verdienstmöglichkeiten habe ich?
- //Was gibt es in Bezug auf Versicherungen zu beachten?
- //Was gibt es in Bezug auf Steuern zu beachten?
- //Kinderschutz
Wie werde ich Tagesmutter/Tagesvater?
Sie möchten sich etwas dazu verdienen oder in Vollerwerb als Tagesmutter tätig sein? Wir haben Ihnen alle Informationen zusammengestellt, die Sie für Ihren Start benötigen.
Tagesbetreuung kann entweder in Ihrem eigenen Haushalt, im Haushalt der Eltern oder in anderen geeigneten Räumen stattfinden. Als Tagesmutter erhalten Sie eine kostenlose Qualifizierung, die rechtliche und finanzielle Grundlagen, Erziehung, Entwicklung und Ernährung, Zusammenarbeit mit den Eltern und viele weitere Themen behandelt. Die Grundqualifizierung besteht aus 50 Unterrichtseinheiten, nach deren Abschluss Sie eine vorläufige Pflegeerlaubnis erhalten und bereits jetzt Kinder betreuen dürfen.
Nach Abschluss Ihrer Grundqualifizierung können Sie bereits von uns vermittelt werden. Wir lassen Sie dabei nicht alleine, sondern sind Ansprechpartner für die Vermittlung und auch für die weitere Begleitung Ihrer Betreuungsverhältnisse.
Der Qualifizierungskurs II zur Tagesmutter oder zum Tagesvater (nur Mut!) erfolgt nach dem Curriculum des deutschen Jugendinstituts in Zusammenarbeit mit der Fritz- Erler- Schule, Fachschule für Sozialpädagogik, in Tuttlingen und umfasst 250 Unterrichtseinheiten.
Für Informationen rund um die Qualifizierung berät Sie
Frau Klara Selak-Arnone
Tel.: 07461/ 926-4127
E-Mail: k.selak-arnone@landkreis-tuttlingen.de
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Wie kann ich mich fortbilden?
Praxisbegleitend müssen Tagesmütter jährlich 20 Unterrichteinheiten ( 1 Unterrichtseinheit = 45 Minuten) an Fortbildungsmaßnahmen besuchen. Hierfür geben wir ein eigenes Fortbildungsprogramm heraus. So können Sie auch den Eltern der von Ihnen betreuten Kindern darlegen, in welchen Bereichen Sie sich zusätzliches Fachwissen aneignen.
Mitglieder unseres Vereins besuchen die Fortbildungen übrigens kostenlos und sind automatisch haftpflichtversichert in unserer Sammelhaftpflichtversicherung. Hier finden Sie die Beitrittserklärung.
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Wie erfolgt die Vermittlung von Kindern?
Nach Abschluss des Qualifizierungskurses I mit 50 Unterrichtseinheiten dürfen Sie bereits Kinder betreuen. Ihre Daten werden in unser Programm aufgenommen und Eltern, die eine Tagesmutter suchen, erhalten dann Ihre Telefonnummer, um einen Erstkontakt mit Ihnen herzustellen. Dieser Erstkontakt findet in der Regel bei Ihnen zu Hause statt, es sei denn, Sie betreuen die Kinder im Haushalt der Eltern oder in anderen geeigneten Räumen.
Wenn Sie mit den Eltern übereingekommen sind, empfiehlt sich der Abschluss eines Betreuungsvertrags. Auch hierbei sind wir Ihnen selbstverständlich gerne behilflich.
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Was beinhaltet der Betreuungsvertrag?
Der Betreuungsvertrag regelt die rechtliche Seite des Betreuungsverhältnisses. Hier werden unter anderem der Beginn und Umfang der Kindertagespflege, die laufende Geldleistung, Urlaub und Ausfallzeiten, Arztbesuche, die Zusammenarbeit zwischen den Eltern und der Tagespflegeperson, Auskunfts- und Schweigepflicht und Versicherungen geregelt. Um Unstimmigkeiten zu vermeiden, empfiehlt es sich, einen Betreuungsvertrag abzuschließen. Haben die Eltern eine Förderung der Kindertagespflege über das Amt für Familie, Kinder und Jugend beantragt, ist der Betreuungsvertrag Bestandteil der Antragsunterlagen.
Den Betreuungsvertrag können Sie hier ausdrucken.
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Welche Verdienstmöglichkeiten habe ich?
Als Tagesmutter sind Sie selbstständig und können Ihren Stundensatz selbst festlegen. Der aktuelle Stundensatz, den das Amt für Familie, Kinder und Jugend an die Tagesmütter auszahlt, liegt bei 7,50 € pro Stunde und betreutem Kind (0- 13 Jahre). Für die Eltern gibt es seit dem 01.09.2012 eine Förderung, die unabhängig vom Einkommen ist, d.h. alle Eltern bzw. Alleinerziehenden haben Anspruch auf Förderung während ihrer beruflichen oder schulischen Abwesenheit.
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Was gibt es in Bezug auf Versicherungen zu beachten?
Kranken- und Pflegeversicherung
Wer nur in geringem Umfang Kinder in Tagespflege betreut und ein steuerpflichtiges Einkommen von unter 505,-€ pro Monat erzielt, kann unter Umständen beitragsfrei in eine bereits bestehende Familienversicherung aufgenommen werden. Wessen Gewinn nach Abzug der Betriebskostenpauschale zwischen 538,- € und 1.178,33€ liegt, zahlt einen verringerten monatlichen Krankenversicherungsbeitrag, der derzeit bei 164,97 € (ohne Krankentagegeldversicherung), bzw. bei 172,04€ (mit Krankentagegeldversicherung) liegt.
Wichtig zu wissen: Wer öffentlich geförderte Kinder (Bezahlung der laufenden Geldleistung über das Amt für Familie, Kinder und Jugend oder das Sozialamt) betreut, bekommt die Hälfte der Krankenversicherungsbeiträge vom Amt für Familie, Kinder und Jugend erstattet.
Gesetzliche Rentenversicherung
Wenn Ihre monatlichen Einkünfte nach Abzug der Betriebsausgabenpauschale 538,- € im Monat übersteigen, sind Sie rentenversicherungspflichtig.
Wichtig zu wissen: Wer öffentlich geförderte Kinder (Bezahlung der laufenden Geldleistung über das Amt für Familie, Kinder und Jugend oder das Sozialamt) betreut, bekommt die Hälfte der Rentenversicherungsbeiträge vom Amt für Familie, Kinder und Jugend erstattet.
Private Altersvorsorge
Der Mindestbeitrag zur freiwilligen Rentenversicherung beträgt 100,07 €. Die Höchstgrenze der Erstattung für Produkte zur Altersvorsorge liegt derzeit bei 48,36 € im Monat.
Unfallversicherung
Für selbstständig tätige Tagespflegepersonen gilt eine gesetzliche Versicherungspflicht als Unternehmer bei der BGW (Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege). Auch selbstständig tätige Kinderfrauen sind in diese Versicherungspflicht mit eingeschlossen (§ 2 Abs. 1 Nr. 9 SGB VII). Sie müssen sich innerhalb einer Woche nach Aufnahme ihrer Tätigkeit bei der BGW anmelden. Eine private Versicherung entbindet nicht von der Unfallversicherung bei der BGW. Hier können Sie sich anmelden.
Wichtig, zu wissen: wer öffentlich geförderte Kinder (Bezahlung der laufenden Geldleistung über das Amt für Familie, Kinder und Jugend oder das Sozialamt) betreut, bekommt die Beiträge zur BGW vom Amt für Familie, Kinder und Jugend erstattet.
Haftpflichtversicherung
Wie überall im Leben kann es auch während der Tagespflege zu Schadensfällen kommen. Um sich gegen die finanziellen Folgen abzusichern, ist der Abschluss einer Haftpflichtversicherung sinnvoll, die Ihre Tätigkeit als Tagespflegeperson umfasst. Über eine Mitgliedschaft in unserem Verein sind Sie während Ihrer Tätigkeit als Tagespflegeperson automatisch haftpflichtversichert.
Hier finden Sie eine Beitrittserklärung.
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Was gibt es in Bezug auf Steuern zu beachten?
Einkünfte öffentlich geförderter Tagespflegepersonen sind- nach Abzug der Betriebsausgabenpauschale- als steuerpflichtige Einnahmen aus freiberuflicher Tätigkeit im Sinne des § 18 Abs.1 Nr.1 EStG zu werten. In der Einkommenssteuererklärung können angefallene Sonderausgaben wie Kirchensteuer, Vorsorgeaufwendungen und Aufwendungen für Versicherungen geltend gemacht werden.
Liegt das voraussichtlich zu versteuernde Einkommen unter dem Grundfreibetrag von derzeit 11.604,- € (23.208,- € bei Verheirateten), ist keine Einkommenssteuer zu zahlen.
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Kinderschutz
Kinder brauchen neben Fürsorge, Erziehung, Bildung und Betreuung unseren besonderen Schutz, um sich gesund entwickeln zu können. Sie haben das Recht auf eine gewaltfreie Erziehung. Dazu zählt auch der Verzicht auf körperliche Bestrafung und seelische Verletzung. Jedes Kind hat das Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer selbstbestimmten, eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit. Kindertagespflegepersonen achten diese Grundsätze. Sie werden in Baden- Württemberg in der Grundqualifizierung und in den jährlichen verpflichtenden Fortbildungseinheiten umfangreich zum Thema Kinderschutz geschult.
Um beim Verdacht auf eine Kindeswohlgefährdung eine Einschätzung vornehmen zu können, besteht ein Rechtsanspruch auf Beratung durch eine insoweit erfahrene Fachkraft (ieF). Diese kann von Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegepersonen sowie von pädagogischen Fachkräften hinzugezogen werden.
Flyer Kinderschutz Landkreis Tuttlingen
Eltern, die einen konkreten Anhaltspunkt für eine mögliche Kindeswohlgefährdung in der Kindertagespflegestelle haben, sollten zuerst das persönliche Gespräch mit der Kindertagespflegeperson suchen. Ihnen steht auch die Fachberatung der Tagesbetreuung für Kinder zur Verfügung.
info@tagesmuetter-tuttlingen.de
Tel.: 07461/968333
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